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Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung ​

Diese beiden Rechnungen gehören zur Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht zum Mietverhältnis. Der Wirtschaftsplan sagt vorher, was jeder Eigentümer zahlen soll; die Jahresabrechnung stellt hinterher fest, was tatsächlich angefallen ist.

Warum das nicht dieselbe Rechnung ist wie die Nebenkostenabrechnung

Beide verteilen Kosten über dieselben Verteilschlüssel – das ist der gemeinsame Kern. Der Ablauf ist aber ein anderer: Die Nebenkostenabrechnung teilt den Anteil einer Einheit taggenau zwischen den Mietverhältnissen auf, die in ihr lagen. Eine Eigentümergemeinschaft hat keine Mietverhältnisse, und der Eigentümer wechselt nicht unterjährig, sondern mit dem Grundbuch.

Wirtschaftsplan ​

Der Wirtschaftsplan rechnet aus, was jeder Eigentümer im Jahr und im Monat an Hausgeld zu zahlen hat.

  1. Die geplanten Kosten des Jahres werden je Position über ihren Verteilschlüssel auf die Einheiten verteilt.
  2. Je Eigentümer ergibt sich daraus der Jahresbetrag.
  3. Daraus wird der monatliche Betrag abgeleitet.

Eine Gemeinschaft verteilt nach denselben Maßstäben wie ein Vermieter – nur auf Eigentümer statt auf Mieter.

Jahresabrechnung ​

Die Jahresabrechnung stellt die tatsächlichen Kosten des Jahres dem gegenüber, was die Eigentümer gezahlt haben.

Gerechnet wird gegen das Gezahlte, nicht gegen das Vorgeschriebene

Das ist der Unterschied, der am häufigsten überrascht: Ein Eigentümer, der drei Monate nicht gezahlt hat, bekommt eine entsprechend höhere Nachzahlung – sein Rückstand verschwindet nicht in der Abrechnung, sondern taucht dort auf.

Was es steuert ​

WasWo
Einheiten mit Fläche und MiteigentumsanteilEinheit
Objekt und GebäudeObjekt · Gebäude
Die VerteilschlüsselNebenkosten
Verwaltungsverträge der GemeinschaftVerwaltung

Was schiefgehen kann ​

Ein Eigentümer fehlt in der Rechnung ​

Seine Einheit hat für den verwendeten Schlüssel keinen Wert – meist fehlt der Miteigentumsanteil. Ohne Bezugsgröße lässt sich kein Anteil bilden.

Die Nachzahlung ist höher als erwartet ​

Gerechnet wird gegen das tatsächlich Gezahlte. Ein Rückstand aus dem Jahr erhöht die Nachzahlung – siehe den Hinweis oben.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung weichen stark voneinander ab ​

Das ist der Normalfall und ihr Zweck: Der Plan ist eine Vorhersage, die Abrechnung die Feststellung. Große Abweichungen sprechen für eine Kostenposition, die im Plan zu niedrig angesetzt war – nicht für einen Rechenfehler.

Dokumentation – NC-Solutions